Da Debian großteils aus Software besteht, die unter der GNU General Public License lizenziert ist, muss jeder Distributor sicherstellen, dass er diese Lizenz nicht verletzt. Falls Sie Debian oder Teile davon in kompilierter (binärer) Form weitergeben, dann lesen Sie bitte die folgenden Erklärungen und Ratschläge.
Da die Gesetze über Copyright/Urheberrecht von Land zu Land verschieden sind, kann das Debian-Projekt keine sicheren rechtlichen Ratschläge geben. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt in Ihrem Land, falls Sie Fragen zu den Verpflichtungen haben, die mit der Weitergabe von Debian einhergehen. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Übersetzung von rechtlichen Texten sehr fragwürdig ist, und deshalb das englische, nicht übersetzte Original verwendet wird, wenn wir die GPL zitieren.
Das Weitergeben von Software, die unter der GNU GPL lizenziert ist, als Objekt-Code oder in binärer Form, sei es als CD-Image über das Internet oder als gebrannte oder gepresste CD, verpflichtet den Distributor (kommerziell und nicht-kommerziell) dazu, den Empfänger der Software darüber zu informieren, wie er den Quellcode der Software beziehen kann. Der Quellcode muss für den Empfänger mindestens drei Jahre verfügbar sein. Der Hinweis auf einen FTP-Server (z.B. den des Debian-Projektes) ist nicht ausreichend!
Aus der GPL:
3. You may copy and distribute the Program (or a work based on it, under Section 2) in object code or executable form under the terms of Sections 1 and 2 above provided that you also do one of the following:
a) Accompany it with the complete corresponding machine-readable source code, which must be distributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium customarily used for software interchange;
Der Distributor bietet eine Kopie der kompletten zugehörigen Quellen zusammen mit der binären Version an. Falls die Kunden diese binäre Version über das Internet herunterladen, ist es ausreichend die Quellen zum selben Archiv hinzuzufügen. Der Distributor muss die Kunden nicht dazu veranlassen diese auch herunterzuladen.
b) Accompany it with a written offer, valid for at least three years, to give any third party, for a charge no more than your cost of physically performing source distribution, a complete machine-readable copy of the corresponding source code, to be distributed under the terms of Sections 1 and 2 above on a medium customarily used for software interchange;
Der Distributor muss dem Kunden ein schriftliches Angebot geben, jedem (nicht nur den eigenen Kunden) zu einem späteren Zeitpunkt während wenigstens der nächsten drei Jahre die Quellen zur Verfügung zu stellen. Der Distributor kann allerdings eine angemessene Gebühr für das Erstellen und Verschicken der Quell-CDs verlangen. Einfach nur auf eine dritte Partei (beispielsweise eine andere Firma, die Quellcode-CDs verkauft oder das Debian-Archiv) hinzuweisen ist nicht ausreichend. Falls kein schriftliches Angebot vorliegt, müssen die Quellen zusammen mit der binären Form verfügbar gemacht werden.
c) Accompany it with the information you received as to the offer to distribute corresponding source code. (This alternative is allowed only for noncommercial distribution and only if you received the program in object code or executable form with such an offer, in accord with Subsection b above.)
Falls der Distributor keine kommerzielle Organisation ist und er die Software in ihrer binären Form mit einem schriftlichen Angebot, wie oben in Absatz b) beschrieben, erhalten hat, dann hat er die Möglichkeit dieses Angebot einfach weiterzugeben.
Jeder, der binäre Debian CDs, CD-Images oder binäre Pakete (auch wenn sie über ein anderes Medium, wie z.B. das Internet, zur Verfügung gestellt werden) verteilt, muss die kompletten dazugehörigen Quellen aller Software, die unter der GPL lizenziert ist, zur Verfügung stellen.
Falls standardmäßig keine Quell-CDs zur Verfügung gestellt werden, ist eine Möglichkeit die oben genannten Anforderungen zu erfüllen, eine CD mit den dazugehörigen Quellen zu brennen und diese aufzubewahren. Zusätzlich muss dem Kunden ein schriftliches Angebot, das mindestens drei Jahre gültig ist, gegeben werden, in dem festgehalten wird, dass die Quellen auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.
Der einfachste Weg ist aber, sowohl die Quellen als auch die binären CDs zusammen und zum selben Preis zur Verfügung zu stellen. Da CDs heutzutage sehr billig sind, wird das die Kosten nur geringfügig erhöhen.
Auf den FTP-Server einer dritten Partei zu verweisen ist aus zwei Gründen nicht ausreichend:
Falls ein Quell-Paket, das unter der GPL lizenziert ist, weitergegeben oder verändert und anschließend weitergegeben wird, sollte man immer den Quelltext zusammen mit dem binären Paket aufbewahren oder wenigstens an einer anderen Stelle speichern. Falls ein Kunde oder Anwender zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Quellcode fragt, muss es immer möglich sein, diesen auch zur Verfügung zu stellen.
Die Free Software Foundation unterhält eine Liste von häufigen Fragen und deren Antworten (FAQ), die möglicherweise zusätzliche Erklärungen zu den obigen Punkten gibt:
diffszur ursprünglichen Version zusammen mit der binären Form zu geben?
anonymous FTPverfügbar machen, aber die Quellen nur Leuten schicken, die sie bestellen.